Die Scheidung - 6 wichtige Fragen

Die Kanzlei Ute Schojohann führt Sie kompetent und erfahren durch Trennung und Scheidung.

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, beantworten wir hier schon einige Ihrer Fragen.

Welche Rolle spielen die Trennung und das Trennungsjahr bei einem Scheidungsverfahren?

Abgesehen von bestimmten Sonderfällen kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn ein Trennungsjahr vorausgeht. Während dieses Jahres müssen die Ehegatten getrennt leben. Das kann in getrennten Haushalten, unter bestimmten Umständen auch unter einem Dach erfolgen. Voraussetzung ist hierbei eine Trennung von Tisch und Bett.

Braucht man unbedingt einen Rechtsanwalt, wenn man sich scheiden lassen will?

In einem Scheidungsverfahren besteht grundsätzlich Anwaltspflicht. Bei einvernehmlichen Scheidungen können Ehegatten mit einem Rechtsanwalt auskommen. Dieser vertritt die eine Partei, während die andere Partei im Scheidungstermin nur noch ihre Zustimmung erklärt. Oftmals erweist sich die Einvernehmlichkeit zwischen den Noch-Ehepartnern am Ende als nicht stabil. Deshalb ist in den meisten Scheidungsverfahren jede Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten.

Was sind Scheidungsfolgesachen?

In einem Scheidungsverfahren wird nicht nur über die Scheidung an sich entschieden. Es geht hier auch um den Unterhalt für Ehegatten nach einer Scheidung, um den Unterhalt für Kinder, um die Vermögensauseinandersetzung, um Haushaltssachen sowie gegebenenfalls um die elterliche Sorge/den Umgang mit Kindern. Auch der Versorgungsausgleich (Rententeilung) ist zu regeln. Alle diese weiteren Themen werden als Scheidungsfolgesachen bezeichnet. Sie können mit dem Scheidungsverfahren entschieden werden oder aber teilweise abgetrennt in einem gesonderten Verfahren behandelt werden. Ein Versorgungsausgleich ist regelmäßig durchzuführen, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Weitere Regelungen werden nur auf gesonderten Antrag hin getroffen.

Wie wird die Scheidung formal vollzogen?

Geschieden wird in einem Scheidungstermin durch Beschluss von dem Familienrichter. Dazu müssen in der Regel beide Parteien anwesend sein.

Was passiert, wenn sich der Ehepartner nicht scheiden lassen will?

Verweigert einer der Ehepartner seine Zustimmung, erfolgt dennoch die Ehescheidung. Spätestens nach drei Jahren des Getrenntlebens ist auch in Sonderfällen auf Antrag des anderen Ehepartners die Ehe zu scheiden.

Was ist eine Online-Scheidung?

Bei einer Online-Scheidung wird das Scheidungsverfahren nach wie vor durch das zuständige Familiengericht durchgeführt. Ein persönliches Erscheinen vor Gericht ist erforderlich. Die gesamte Vorbereitung mit dem Rechtsanwalt erfolgt aber Zeit sparend und effektiv auf elektronischem Weg.

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Frau Rechtsanwältin Ute Schojohann steht Ihnen im Raum Karlsruhe und darüber hinaus zur Verfügung.