Erbrecht in der Kanzlei Ute Schojohann in Karlsruhe
In meiner Niederlassung in Karlsruhe widme ich mich seit 2009 als Rechtsanwältin intensiv dem Erbrecht. Das komplizierte und anspruchsvolle Rechtsgebiet stellt den rechtlichen Laien häufig vor unerwartete Herausforderungen. Hier bin ich Ihre zuverlässige rechtliche Beraterin und Interessenvertreterin im gerichtlichen sowie außergerichtlichen Bereich.
Die Erbengemeinschaft mit der Kanzlei Ute Schojohann
Erbengemeinschaften haftet rechtlich gesehen ein besonderer Ruf an. Sie gelten als äußerst schwierig bezüglich der Durchsetzung von Interessen einzelner Erben. Außerdem vergeht oft sehr viel Zeit, bis der einzelne Erbe tatsächlich in den Genuss der Erbschaft kommt. Während der Dauer der Erbengemeinschaft wird häufig um die Nutzung und Verwertung von Nachlassgegenständen gestritten. Ich geleitet sie sicher und unter Wahrung Ihrer Interessen durch die Erbengemeinschaft. Je früher Sie sich meiner Führung anvertrauen, desto schneller kann ich Ihre Ansprüche gegen die Miterben gelten machen.
Testamentsvollstreckung, Vermächtnis und Erbeinsetzung mit der Kanzlei Schojohann
Wer als Erblasser Streitigkeiten unter Erben vermeiden will, sorgt mit einem Testament und gegebenenfalls mit Vermächtnissen an einzelne Personen vor. Mit einem Testament kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Ich berate bei der Abfassung des Testaments und kann als Testamentsvollstreckerin eingesetzt werden.
Das Erbe ausschlagen mit Rechtsanwältin Schojohann
Auch Schulden werden vererbt. Unter Umständen ist daher die Ausschlagung des Erbes die angemessene Lösung. Über Fristen und Möglichkeiten informiere ich Sie gerne.